ODER DIE RÜCKKEHR DER
AFRIKANISCHEN KULTURGÜTER
100 Jahre nach Beendigung der deutschen Kolonialherrschaft in Teilen Afrikas ist ein komplexes Thema in den Fokus gerückt, das nicht allein die ehemalige Kolonialmacht Deutschland voraussichtlich noch über Jahrzehnte beschäftigen wird. Es geht um die Rückgabe Zehntausender Kunstgegenstände des afrikanischen Kontinents, die in europäischen Museen ausgestellt und verwahrt sind.
Veranlasst durch eine aktuelle europäische Diskussion um die Rückgabe der während der Kolonialzeit nach Deutschland „ausgeführten“ afrikanischen Kulturgüter an die Herkunftsgesellschaften wollte Paradise Garden Productions eine Performance kreieren, die mit den Mitteln des Schauspiels, Video-Projektionen sowie Livemusik und ergänzt durch Interviews und Publikumsdiskussionen einen anschaulichen Beitrag zu der Auseinandersetzung geliefert hätte.
Ziel war es, ein breites Publikum - anders als mit wissenschaftlichen Erörterungen - auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Dafür sollten Künstler*innen aus Afrika und Berlin engagiert werden. Auf der Bühne des Schlossplatztheaters in Berlin-Köpenick sollte das Ergebnis der umfassenden Recherche Ende März 2020 präsentiert werden.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie verhinderte die Aufführung. In Abstimmung mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Kultur und Museum, welches das gesamte Vorhaben unterstützt und gefördert hat, werden die vorgesehenen Inhalte in dieser schriftlichen, jedoch gekürzten Form dargestellt.
Die persönliche Wahrnehmung und Irritation über die mit afrikanischen Kulturgütern gefüllten Ethnologischen Museen in Deutschland, bei gleichzeitig leeren Vitrinen in Ländern Afrikas waren die Motivation, sich mit dieser ungleichen Verteilung zu beschäftigen. Der Savoy / Sarr - Bericht aus dem Jahr 2017 zur Rückgabe eben dieser Gegenstände an die Herkunftsländer war letztlich der Anstoß für die künstlerische Auseinandersetzung mit dieser Thematik.
Nachdem es schon seit den 1970er Jahren Restitutionsansprüche gibt, die jahrelange auf „passiven Widerstand“ (Snoep, 2020) der Museen stießen, setzte dieser Bericht eine intensive Auseinandersetzung mit der Provenienz der Kunstgegenstände auch in Deutschland in Gang:
Unter welchen Umständen gelangten sie während der Kolonialzeit in die Hände der ausländischen Abenteurer, Geschäftsleute, Forscher, Missionare oder Militärs und schließlich in die deutschen Museen?
Wer sind die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer?
Unter welchen Bedingungen müssen bzw. können sie zurückgeführt werden? Wer soll die Kunstgegenstände empfangen, die Regierungen, Volksgruppen oder private Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer?
Im Laufe der intensiven Recherche wurde schnell deutlich, dass die Komplexität zu Fragen des „Erwerbs“ und der Rückgabe der Gegenstände im Rahmen dieses Vorhabens nicht annähernd behandelt werden kann. Dementsprechend musste das Konfliktfeld - sollte es nicht den Rahmen sprengen - auf wenige Aspekte beschränkt werden.
Somit erhebt das erarbeitete Werk weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Wissenschaftlichkeit. Drei Beispiele sollten die Debatte um Fragen des rechtmäßigen Anspruchs und der unterschiedlichen Auffassungen zur Rückgabe an die Herkunftsgesellschaften verdeutlichen.
Außerdem sollte der Frage nachgegangen werden, welche Auswirkungen der Verlust des kulturellen Erbes auf die afrikanischen Staaten und deren Bevölkerung bis in die Gegenwart hat. Zur Hinführung zu dem Thema schien eine kurze Übersicht in die Geschichte des europäischen Kolonialismus notwendig.
Vor 500 Jahren begann die Unterwerfung großer Teile der Welt unter europäische Herrschaft mit den Fahrten der Portugiesen und Spanier. Damit setzte eine ständig wachsende Vernetzung weit voneinander entfernter Regionen ein. Das 20. Jahrhundert war geprägt vom Höhepunkt der formalen europäischen Kolonialherrschaft und deren Ende nach dem 2. Weltkrieg von den 50er bis zu den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts.
Mit dem Ende des Kalten Krieges Ende der 1980er Jahre setzte eine rasante weltumspannende Globalisierung, die auf den „Grundlagen des Kolonialismus ruht“ (J. Zimmerer) ein.
Nach dem Historiker Jürgen Osterhammel ist ...
Es gipfelte in zwei Kolonialkriegen: In Südwestafrika (heutiges Namibia) wurden bis zu 80% der Herero und 50% der Nama getötet, in Ostafrika (heutiges Tansania) fielen schätzungsweise bis zu 250 000 Afrikaner einem von deutscher Seite geführten Vernichtungskrieg (allgemein als Maji-Maji-Aufstand bezeichnet) zum Opfer. In der „Verteidigung“ Ostafrikas im 1. Weltkrieg kamen noch einmal hunderttausende Afrikaner um.
Mit dem Ersten Weltkrieg endete die kurze aber bis heute wirksame deutsche Kolonialgeschichte. Im Frieden von Versailles wurden Deutschland alle „Schutzgebiete“ aberkannt.
Kolonialismus ist u.a. geprägt durch die eurozentristische Ideologien wie zum Beispiel die konstruierte „Rassentheorie“ in der die Europäer sich als „Zivilisierte“ und die Bevölkerung Afrikas als „Wilde“ definierten (siehe Urs Bitterli, Die „Wilden“ und die „Zivilisierten“, München 1976). Das daraus abgeleitete Überlegenheitsgefühl der Europäer rechtfertigte die Landnahme und Ausbeutung.
Deutsche waren - finanziert von heimischen Banken - schon an den frühen Fahrten der Europäer nach Indien oder Amerika und damit am Beginn des Prozesses der Kolonisation beteiligt. Als Kolonialmacht trat Deutschland 1884 formal erst nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 auf. Durch sogenannte „Schutzverträge“ wurden private Firmen unter dem „Schutz“ des Reiches gestellt, so kolonialisierte das deutsche Reich militärisch weite Teile vom heutigen Kamerun, Togo, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika aber auch dem chinesischen Kiautschou und im Pazifik, z.B. Marianen-Inseln, Tonga, Papua-Neuguinea.
Weitere Absatzmärkte für industrielle Überproduktionen, neue Rohstoffquellen, drohende Überbevölkerung sowie der Wunsch nach dem Status einer Weltmacht waren die wesentlichen Begründungen für dieses Vorgehen. Aufgrund der Überzeugung von der eigenen Überlegenheit sah man seinen Auftrag auch darin, die vermeintlich „zurückgebliebenen, primitiven Völker" kultivieren zu müssen, die Kolonialisierung ging mit der Christianisierung einher. Nicht wenige der Missionare waren gleichzeitig Völkerkundler.
Während der deutschen Kolonialzeit zwischen 1884 und 1914 wuchs die Zahl katalogisierter Kunstobjekte allein in Berliner Museen von 3.361 auf 55.079. Dieses starke Anwachsen lässt wenig Spielraum für andere Interpretationen als Diebstahl oder Plünderung durch die Kolonialmacht.
Der gegenüber den Ländern Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande, Frankreich oder England späte Auftritt als Kolonialmacht führte zu dem Ehrgeiz, bisher „Versäumtes“ durch effizientes Handeln schnell nachholen zu wollen. Dies führte zu teilweise vehementem Widerstand gegen die Kolonialherren und wurde mit brutalem Vorgehen der Kolonialmacht beantwortet.
Die Grenzen der heute existierenden afrikanischen Staaten sind Ergebnisse der Kolonialisierung. Sie reflektieren nicht die früheren vorkolonialen Machtverhältnisse, sondern die heutigen Staaten werden oft dominiert von Ethnien, die von der Kolonialmacht bevorzugt worden waren. Insofern ist die Deutsche Kolonialzeit nicht nur bezüglich politischer und wirtschaftlicher Aspekte bis heute wirkungsmächtig.
- Nanette Snoep, FAZ vom 04.03.2020
Häufig wird der Begriff „Ding“ anstelle von Objekt, Gegenstand oder Artefakt verwendet.
Er soll als möglichst neutrale Bezeichnung eingesetzt werden, um
(Be-) Deutungen oder Assoziationen zu vermeiden. Objekte als passiv Gegebenes stehen seit Descartes in der westlichen Denkweise Subjekten als aktiv Wahrnehmende gegenüber. Objekte stehen so dem erkennenden Subjekt passiv gegenüber. Das soll mit dem Begriff „Ding“ vermieden werden. Da die afrikanischen Kulturgüter weit über die künstlerische Deutung hinaus ihre Bedeutung entfalten, werden sie gleichermaßen wie der Betrachter als konstituiert und konstituierend angesehen. Damit wird einer kontinuierlichen Wechselbeziehung zwischen Subjekt und Objekt der notwendige Raum gegeben.
Im weiteren Verlauf wird daher der Begriff „Ding“ verwendet.
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Als im Februar 2019 nach 126 Jahren die Bibel und die Peitsche des Hendrik Witbooi von der Baden-Württembergischen Wissenschafts-ministerin Theresia Bauer an Namibia zurückgegeben wurden, war die gesamte politische Elite des Landes angereist. Diese Präsenz unterstreicht die große Bedeutung von „Dingen“ aus der Kolonialzeit für afrikanische Staaten. Vorausgegangen waren Verhandlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren.
Hendrik Witbooi um 1900 (nachbearbeitetes Foto, Quelle: Wikipedia.org)
Wer war Hendrik Witbooi, dass seiner Bibel und seiner Peitsche soviel Aufmerksamkeit zuteil wird? „Kaptein“ Hendrik Witbooi war während der deutschen Kolonialzeit ein bedeutendes Mitglied der Volksgruppe der Nama. Seine Familie gehörte seit Generationen zu den führenden Schichten dieser Volksgruppe.
Beide „Dinge“ - Bibel und Peitsche - sind von hoher Symbolkraft bezogen auf den noch heute als Volkshelden verehrten Hendrik Witbooi. Die Bibel dokumentiert seinen Übertritt zum christlichen Glauben und seine damit einhergehende anfängliche Kooperation mit den Europäern. Die Peitsche ist Ausdruck seiner Autorität innerhalb der Nama, aber auch nach außen gegenüber der Kolonialverwaltung Deutschland, das unter seiner Führung später bekämpft wurde.
Die Rückgabe dieser „Dinge“ ist in Namibia nicht unumstritten. Die Risse im Umgang mit symbolträchtigen „Dingen“ wirken nicht nur in die gesamte Gesellschaft, sondern in die Volksgruppen der Nama und die Familie hinein.
Die Gesellschaften der Nama und Herero mißtrauen zum Teil der Regierung aus der Mehrheitsethnie der Ovambos. Dieses Mißtrauen beruht einerseits auf der Tatsache, dass man in die Verhandlungen nicht eingebunden war, andererseits dass die Verhandlungen um Entschädigungen für den von Deutschland inzwischen anerkannten Völkermord an den Nama und Herero aus deren Perspektive nicht ernsthaft vorangetrieben werden.
Dieses Beispiel weist nachdrücklich über die Symbolkraft hinaus auf die politische Dimension der Verhandlungen um die Rückgabe „ausgeführter“ „Dinge“ hin.
Für Deutschland, speziell für das Bundesland Baden-Württemberg markiert die Rückgabe nach 126 Jahren hingegen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Versöhnung, eine der wenigen vollzogenen Rückgaben überhaupt.
Bei diesem fiktiven Beispiel handelt es sich um den Kopf Kamea „des Ersten“, einer hölzernen Büste aus einem westafrikanischen Land südlich der Sahara. Der beschriebene Fall orientiert sich an einem existierenden vergleichbaren realen „Ding“. Der Kopf Kamea „des Ersten“ galt vor Ort als Herrschaftszeichen und wurde in der deutschen Kolonialzeit 1885 als Kriegsbeute durch Fritz Mustermann, Arzt und stellvertretender Konsul des deutschen Kaiserreiches, in Besitz genommen.
Danach „schenkte“ er den „von der deutschen Marine im Kampfe“ erbeuteten „Kopf“, 1886 dem Staatlichen Museum für Völkerkunde in München. Dort wird er seit fast 130 Jahren verwahrt, erforscht und in Ausstellungen der Öffentlichkeit präsentiert.
Das Museum “Fünf Kontinente” in München als staatliche Einrichtung sieht sich als rechtmäßiger Eigentümer der „Schenkung“ durch Fritz Mustermann. Demgegenüber fordert der sich als Erbe verstehende Prinz M. des Volkes „M“ die Rückgabe der „Königsinsignie“ seines Großvaters seit den 1990er Jahren. Der Prinz und seine Unterstützer sehen im Kopf Kamea „des Ersten“ ein sakrales „Instrument“, dessen Kraft vor Ort gebraucht werde und sich nur dort entfalten könne, allerdings nicht in einem Museum.
Die Rückgabeforderung von Prinz M. wurde 1999 und 2010 vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als zuständiger Behörde abgelehnt.
Die militärische Intervention der Deutschen im Herkunftsort der Büste müssen wir als „Gemetzel“, welches „in den meisten kolonialhistorischen Darstellungen verschwiegen“ wurde, bezeichnen. Somit ist die Rückgabeforderung des Kopf Kamea „des Ersten“ in einen militärischen Erwerbungskontext eingebettet, der sowohl durch die angeführten Quellen als auch durch die Museumsdokumentation selbst belegt ist.
Wir sehen, dass das Sammeln von „Dingen“ im kolonialen Kontext auch unter Gewaltbedingungen wie militärischen Einsätzen stattfand. Der Kopf Kamea „des Ersten“ wurde im Rahmen des ersten deutschen Kolonialkrieges zwischen dem Deutschen Reich und dem lokalen Häuptling des Volkes der „M“ erbeutet.
Zur Abwehr des Restitutionsanspruches durch das Museum werden sowohl die Frage der Rechtmäßigkeit des Anspruchs als auch Zweifel an der religiösen Bedeutung des Kopfes angeführt. Hinzu kommt der formale Einwand, dass die Rückgabe nur zwischen Staaten und nicht mit Einzelpersonen verhandelbar sei. Letztlich wird angeführt, es handele sich um einen verjährten Rechtsanspruch.
Bei dem dritten Beispiel handelt es sich um einen echten Fall, die Ngonnso oder Schalenträgerfigur, eine hölzerne, mit Kauris bedeckte Standfigur, die in Kumbo als Abbild oder Verkörperung der Gründer Ahnin der Nso‘ (Volksgruppe aus Kamerun) gilt und in der deutschen Kolonialzeit unter nicht mehr eindeutig zu klärenden Umständen 1902 durch den preußischen Offizier Kurt von Pavel nach Berlin kam.
Das Ethnologische Museum Berlin als Teil der “Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Staatliche Museen Berlin” sieht sich als rechtmäßige Eigentümerin der „Schenkung“. Die Rückgabeforderung des Erbes seines Großvaters Seembum II (1875–1907) des Fon der Nso‘ (ein Fon ist das traditionelle und spirituelle Oberhaupt) wurde 2011 in einem Brief, verfasst vom Vizepräsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Staatliche Museen Berlin - als zuständiger Institution, abgelehnt.
In Kumbo, dem Herkunftsort des Ngonnso und Umgebung herrscht gerade Bürgerkrieg. Die zentrale Ursache hierfür sind die neokolonialen Wirtschaftsstrukturen des Landes, die keine Wertschöpfung im Land selbst fördern. Die verbleibenden wenigen Ressourcen werden von der Zentrale in Yaounde beansprucht. Die Regierung in Kamerun unterstützt die Rückgabeforderung des Fon nicht. Es ist dadurch selbsterklärend, dass man sich, egal wie man sich positioniert "ungewollt" einem Konflikt beitritt, welcher letzten Endes eine direkte Auswirkung kolonialer Herrschaft ist.
Die Abwesenheit des „Dings“ führt nach Auskunft der Erben zu Unfrieden, Desaster sowie zu Verlusten von Menschenleben. Obwohl sich der Weg der Figur nach Deutschland nicht gesichert nachverfolgen lässt, gehen die Nachkommen von einer Plünderung aus. Aufgrund der religiösen und spirituellen Bedeutung der Figur gilt eine Schenkung durch die Ursprungsgesellschaft als unwahrscheinlich.
In diesem Beispiel wird die mit der Rückgabe verbundene Behandlung und Unterbringung der Figur im Ursprungsland als Begründung für die Ablehnung des Anspruches angeführt: Da sie von so vielen „unheiligen Händen“ berührt worden ist, muss sie mit mit Rotholzmehl und Palmöl eingerieben werden und in einem privaten rituellen Raum aufbewahrt werde. Nur so lässt sich die Kraft des Ngosso wieder reaktivieren. Die Figur ist nicht für alle Augen bestimmt. Wegen der mit ihr verbundenen Rituale und Opfer kann Ngonnso nicht in einem Museum ausgestellt werden.
Das Berliner Museum ist nicht bereit, die Statue unter diesen Voraus-setzungen zurückzugeben und bietet sie stattdessen als Leihgabe an.
Die Inszenierung der drei Beispiele für die Aufführung im Köpenicker Theater sollte den unterschiedlichen Umgang deutscher Museen mit Restitutionsansprüchen verdeutlichen. Herausgearbeitet wurde die unterschiedliche Sichtweise auf die „Dinge“: Auf der einen Seite die Einstufung als Werk afrikanischer Kunst, als kulturelles Welterbe, das der Öffentlichkeit im Museum dargeboten wird sowie als Forschungsgegenstand dient. In den Herkunftsländern (in unseren Beispielen die ehemaligen deutschen Kolonien Namibia und Kamerun) haben die „Dinge“ über den künstlerischen Wert hinaus eine tiefverwurzelte kulturelle und spirituelle Bedeutung. Diese geht meist deutlich über die museale Bewertung hinaus.
Es gibt aber auch Zweifel an der über die künstlerische Bedeutung hinausgehenden Bewertung bestimmter „Dinge“ und damit die Vermutung, dass diese nur angeführt wird, um einzelnen Vertreter*innen der betreffenden Gesellschaften zur Erreichung ihrer partikulären Interessen zu verhelfen. Es ist außerdem die Frage, ob die kultische Bedeutung der „Dinge“ sich heute noch ebenso realisieren ließe wie vor 120 Jahren. Auch die kultisch-religiöse Dimension ist heute nicht mehr die gleiche in den Herkunftsgesellschaften wie damals. Es wird deutlich, dass es auf der einen Seite um eine künstlerisch-ethnographische Dimension, auf der anderen Seite um eine religiös-spirituelle und damit um ganz unterschiedliche Akteure handelt.
In der stark voneinander abweichenden Sicht auf die „Dinge“ ist ein Grund für langwierige und ergebnislose Verhandlungen zu sehen, wenn sie denn überhaupt stattfinden.
Aus der Perspektive der Herkunfts-gesellschaften stellt der Transport ihrer „Dinge“ nach Deutschland bzw. Europa einen weiteren Beleg für die Ausplünderung des Kontinents dar. Solange es hier zu keinen einvernehmlichen Entscheidungen kommt, bleibt die Beziehung zwischen den afrikanischen und europäischen Gesellschaften gestört. Mit dem Begriff der „Beziehungsethik“ in der Überschrift ihrer Arbeit heben Savoy und Sarr die Relevanz dieser Beziehungsstörung ausdrücklich hervor.
In den Niederlanden gilt z.B., dass „Dinge“, die für die Herkunftsländer eine wichtige Bedeutung haben, zurückgegeben werden können. Anzustreben wäre eine gemeinsame Haltung aller europäischen ehemaligen Kolonialländer zu diesem Thema. Gleichzeitig sollte unserer Meinung nach - durch die Provenienzforschung gestützt und im Dialog mit der Herkunftsgesellschaft - von „Ding“ zu „Ding“ individuell entschieden werden. Die Entscheidung sollte bei den Herkunfts-gesellschaften liegen.
Die Mehrheit der afrikanischen Bevölkerung ist heute unter 20 Jahre alt und hat keinen Zugang bzw. keinen Bezug zu den „Dingen“, die vor mehr als 100 Jahren außer Landes gebracht wurden. Bedarf es unter diesen Umständen nicht der Entwicklung einer Erinnerungskultur in den betroffenen Ländern ohne Spannungen zwischen verschiedenen Volksgruppen zu verstärken?
Wichtiger als eine Wieder-herstellung einer kultisch-religiösen Situation aus vorkolonialer Zeit scheint die Auseinandersetzung mit den eigenen kulturellen und spirituellen Wurzeln in den Herkunftsgesellschaften, um einen positiven Bezug dazu herstellen zu können.
Ein Grund, warum die Diskussion um die Problematik des Erwerbs der Sammlungen so lange nicht den Weg aus den Museen in die Öffentlichkeit fanden, sieht Herman Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, darin, dass der deutsche Kolonialismus in der Öffentlichkeit verschüttet gewesen ist: „Einerseits durch die Verbrechen des Nationalsozialismus, andererseits durch die kurze deutsche Kolonialzeit, die dennoch ungemein grausam war. Die Geschichte hat uns eingeholt.“ (Parzinger, FAZ vom 04.03.2020)
Für Nanette Snoep, Kuratorin, niederländische Anthropologin und Kulturmanagerin, steckt in der Debatte über den Kolonialismus eine riesige Chance für die Museen. „Vor zehn Jahren war niemand an ethnologischen Museen interessiert. Dahlem war leer. Die ethnologischen Museen sind genau der Ort, an dem der Prozess der Versöhnung stattfinden kann. Die große Frustration rührt vielleicht daher, dass die Stimmen der Herkunfts-gesellschaften so lange nicht gehört wurden, da die Museumsteams zu wenig divers sind.“ (Snoep, FAZ vom 04.03.2020)
Die „Dinge“ aus den afrikanischen Herkunftsgesellschaften haben auch einen finanziellen Wert auf dem Kunstmarkt. Gerade „Dinge“, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden und durch Ausstellungen „Sichtbarkeit“ erlagen, erhalten Wertsteigerungen. Die Rückgabe dieser „Dinge“ bedeutet damit auch ein Verlust an finanziellem Besitz. Wenn man sich bewußt macht, dass hunderttausende „Dinge“ in den deutschen Museen lagern, wird deutlich, dass es bei der Rückgabedebatte auch um eine Frage der unausgeglichenen Kapitalverteilung geht.
Ein Prozess der bereits begonnen hat und der weiter voran getrieben werden muss, ist, dass die Inventare der Archive digitalisiert und frei zugänglich gemacht werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Herkunftsgesellschaften, um überhaupt herausfinden können, wo welche Objekte von Ihnen gelagert sind.
Die Provenienzforschung muss weiter voran getrieben und finanziell unterstützt werden, die Ergebnisse müssen im Ausstellungskontext sichtbar gemacht werden. Ein Beispiel scheint das neu kuratierte Afrika-Museum in Tervuren bei Brüssel zu sein. Der Direktor des Museums, Guido Gryseels, entschied sich „wo immer er konnte für den kritischen Dialog durch halbes Verhängen, nicht für Entfernen oder Wegsperren. Man kann die Geschichte nicht ändern“, sagt er, „man kann sie nur erklären.“
Die Frage der Rückgabe ist ein weiterer Aspekt kolonialer Beziehungen. Geht es darum ob Nationalstaaten, Privatpersonen oder Herkunftsgesellschaften die „Dinge“ zurück erhalten sollten, muss man sich darüber bewußt sein, dass es teilweise Konflikte zwischen diesen gibt. In jedem Fall würden Vertreter*innen der ehemaligen Kolonialmacht eine Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Seite in einem aktuellen Konflikt fällen, womit praktisch wieder eine Einmischung stattfindet,
die von der unterlegenden Seite zur weiteren Intensivierung des Konflikts benutzt werden kann.
Rückgaben sollten - unter Beteiligung aller betroffenen Gesellschaften - für Entschuldigungen und Reparationen für die Fehler der Kolonialzeit genutzt werden und es muss eine breitere Debatte in Europa und in den Herkunftsländern geben, um die verschiedenen Dimensionen von Kunst, Kultur und Religion besser auszuleuchten.
Um die immer noch bestehenden asymmetrischen Beziehungen zwischen den früheren Kolonialmächten und ihren "ehemaligen" Kolonien weiter zu thematisieren und eine permanente Debatte um die Ursachen heutiger Konflikte, ungerechter Machtachsen, der Nord/Süd Disbalance zu initiieren, kann und sollte die Rückgabe der afrikanischen „Dinge“ als Medium auf beiden Seiten dienen.
In der Zeit von Oktober 2019 bis März 2020 wurde eine intensive Recherchearbeit vorgenommen.
Die inhaltliche Ausgestaltung und Dramaturgie der Veranstaltung beruht auf folgenden Quellen:
Recherche: Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 3. April 2019. Quelle: youtube.com
Recherche: Felwine Sarr & Bénédicte Savoy zur Restitution afrikanischer Kulturgüter. Quelle: youtube.com
Recherche: Colonizing the Divine: Shiynyuy Semaiy Gad. Quelle: youtube.com
Arbeitsgespräch: Christian Kopp „Berlin Postkolonial“
Arbeitsgespräch: Shiynyuy Gad (Vertreter der Nso)
Emailverkehr: FU Manuela Bauche
Jürgen Zimmerer, Expansion und Herrschaft: Geschichte des europäischen und deutschen Kolonialismus
Anne Splettstößer, Umstrittene Sammlungen - Vom Umgang mit kolonialem Erbe aus Kamerun in ethnologischen Museen. Die Beispiele 2 und 3, sowie die „Ding“ Definition sind der Arbeit von Anne Splettstößer entnommen.
E-Mail Verkehr mit Uwe Jung und Eckehard Fricke.
Textauswahl und Textbearbeitung Frank Kegler und Jens Vilela Neumann. Berlin Sommer 2020.
Mir freundlicher Unterstützung von dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin,
Amt für Weiterbildung und Kultur
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